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   VGH Bayern, 08.06.2022 - 1 ZB 22.30532   

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https://dejure.org/2022,14092
VGH Bayern, 08.06.2022 - 1 ZB 22.30532 (https://dejure.org/2022,14092)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.06.2022 - 1 ZB 22.30532 (https://dejure.org/2022,14092)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. Juni 2022 - 1 ZB 22.30532 (https://dejure.org/2022,14092)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 55d
    Vorübergehende technische Unmöglichkeit der Übermittlung als elektronisches Dokument

  • rewis.io

    Asylverfahren, Unmöglichkeit der Übermittlung als elektronisches Dokument, Keine Akzeptierung des Kartenlesegeräts, Vorlage eines Screenshots der Fehlermeldung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 20.02.2020 - 15 ZB 20.30194

    Unglaubhaftigkeit des vorgetragenen traumatisierenden Ereignisses

    Auszug aus VGH Bayern, 08.06.2022 - 1 ZB 22.30532
    Ein Aufklärungsmangel begründet aber grundsätzlich weder einen Gehörsverstoß (Art. 103 Abs. 1 GG) noch gehört er zu den sonstigen Verfahrensmängeln des § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG (vgl. BayVGH, B.v. 20.2.2020 - 15 ZB 20.30194 - juris Rn. 17).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.08.2022 - 8 A 10330/22

    Nicht formgemäße Einreichung eines Berufungszulassungsantrags als elektronisches

    Es sind keine Hinderungsgründe vorgetragen, warum der Prozessbevollmächtigte die Glaubhaftmachung nicht hätte vorbereiten oder zumindest auf dem vor Fristablauf abgesandten Fax vermerken können, dass er aus technischen Gründen an der Einreichung per beA gehindert gewesen sei und die Glaubhaftmachung unverzüglich nachgeholt werde (s. Bayerischer VGH, Beschluss vom 8. Juni 2022 - 1 ZB 22.30532 -, juris Rn. 3, der eine anwaltliche Versicherung auf der Ersatzeinreichung per Fax, ergänzt durch einen Screenshot der Fehlermeldung, als den Anforderungen des § 55d Satz 4 VwGO genügend angesehen hat).

    Es ist nicht schlüssig dargelegt, warum ein Screenshot - oder Foto - dieser Meldung nicht möglich gewesen sein soll (s. zum vergleichbaren Sachverhalt BayVGH, Beschluss vom 8. Juni 2022 - 1 ZB 22.30532 -, juris Rn. 3).

  • VG Schleswig, 02.12.2022 - 9 B 30/22

    Anwaltliche einstweilige Rechtsschutzantragserhebung per Brief; Schulpflicht kann

    Die Prozessbevollmächtigte der Antragsteller hat auch nicht etwa eine Abbildung einer Fehleranzeige, dass die Übermittlung mittels des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) gescheitert sei, beigebracht (vgl. zu einem solchen Fall VGH München, Beschluss vom 08.06.2022 - 1 ZB 22.30532 - juris Rn. 3).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.11.2022 - 2 A 10864/22

    Lehrkraft ist nur, wer auch an der Schule unterrichtet - Keine vorgezogene

    Der Prozessbevollmächtigte hat bei der Ersatzeinreichung per Fax anwaltlich versichert, dass wegen einer erst kurz vor Fristablauf festgestellten technischen Störung des beA-Postfachs die Übermittlung vorübergehend nicht möglich war, und mit Schriftsatz vom 7. November 2022, und damit innerhalb einer Woche und somit insgesamt auch ohne Hinzutreten weiterer, besonderer Umstände noch "unverzüglich" im Sinne des § 55d Satz 4 VwGO (vgl. zur Annahme einer Wochenfrist OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 8. August 2022 - 8 A 10330/22.OVG -, juris Rn. 10; BayVGH, Beschluss vom 2. Mai 2022 - 6 ZB 22.30401 -, juris Rn. 8; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 13. Oktober 2021 - 6 Sa337/20 -, juris Rn. 128 zu § 46g ArbGG; Hoppe, in: Eyermann [Hrsg.], VwGO, 16. Aufl. 2022, § 55d Rn. 7), Screenshots der Fehlermeldung vorgelegt und die Unmöglichkeit der Einreichung damit hinreichend dargetan und rechtzeitig glaubhaft gemacht (vgl. zu dieser Glaubhaftmachung BayVGH, Beschluss vom 8. Juni 2022 - 1 ZB 22.30532 -, juris Rn. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.12.2023 - A 12 S 1719/23

    Elektronischer Rechtsverkehr; Glaubhaftmachung auch bei gerichtsbekannten

    Sie kann insbesondere durch eine anwaltliche Versicherung der Angaben, d.h. durch eine anwaltliche Versicherung der Richtigkeit der Angaben unter Bezugnahme auf die Standespflichten (vgl. dazu Bayerischer VGH, Beschluss vom 02.05.2022 - 6 ZB 22.30401 -, juris Rn. 7; Sächsisches OVG, Beschluss vom 10.01.2023 - 4 B 260/22 -, juris Ls. und Rn. 23; vgl. auch BGH, Beschluss vom 05.07.2017 - XII ZB 463/16 -, juris Rn. 14), und durch Screenshots, die die Störung belegen würden (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 08.06.2022 - 1 ZB 22.30532 -, juris Rn. 3), oder anderweitige Nachweise für die erfolglosen Versuche (vgl. dazu OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.10.2023 - 1 B 943/23 -, juris Rn. 4) erfolgen.
  • OVG Niedersachsen, 13.07.2023 - 2 OA 37/23

    Elektronische Übermittlung; Ersatzeinreichung; Streitwert,

    Auch hat der Beklagte - ohne dass erkennbar wäre, dass ihm diese Möglichkeit nicht offen gestanden hätte - davon abgesehen, einen Screenshot oder ein Foto der Fehlermeldung vorzulegen (vgl. BayVGH, Beschl. v. 8.6.2022 - 1 ZB 22.30532 -, juris Rn. 3; OVG RP, Beschl. v. 8.8.2022 - 8 A 10330/22 -, Rn. 3).
  • VG Köln, 04.07.2022 - 6 L 782/22
    vgl. zu einem solchen Fall Bay. VGH, Beschluss vom 08.06.2022 - 1 ZB 22.30532 -, juris, Rn. 3.
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